Haus & Grund fordert bei der Grundsteuerreform das Flächenmodell für Brandenburg

Öffnungsklausel nutzen damit Wohnkosten nicht steigen

Im Hinblick auf die Ende letzter Woche im Deutschen Bundestag beschlossene Grundsteuerreform fordert Haus & Grund Brandenburg die Umsetzung der Öffnungsklausel für ein eigenes Landesgesetz. Die Öffnungsklausel gibt dem Land die Möglichkeit die Grundsteuer transparent, unbürokratisch und auch aufkommensneutral zu regeln, damit die Nebenkosten des Wohnens nicht weiter ansteigen. Das lässt sich am besten mit dem Flächenmodell erreichen, wie der Landesvorsitzende von Haus & Grund Lars Eichert unterstreicht. Alles andere muss zwangsläufig dazu führen, dass die gesamten Grundstücke in Brandenburg viel zu aufwendig und viel zu teuer neu bewertet werden müssen. Das Flächenmodell wäre nicht nur für die Verwaltung im Vollzug günstig, schnell und kostensparend, sondern ebenso für den Steuerzahler. Damit würde die Landesregierung deutlich machen, dass es ihnen mit der Forderung nach bezahlbarem Wohnen ernst ist.

An die Kommunen richtet Eichert den Appell, die Grundsteuerreform nicht für Steuererhöhungen zu missbrauchen. Die Kommunen haben mit der Festlegung der steuerlichen Hebesätze, einer Berechnungsgröße zur Ermittlung des Grundsteuerbetrages, das letzte Wort bei der endgültigen Steuerbelastung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg stieg stieg das Grundsteueraufkommen 2019 bereits um 5,2 Millionen Euro auf 282 Millionen Euro an. „Wer die Forderung nach bezahlbarem Wohnen ernst meint, darf die Gesetzesreform nicht zur Erhöhung der Grundsteuer und damit der Wohnnebenkosten missbrauchen.“, sagt Eichert.