BGH lehnt Schadensersatzansprüche für Altanschließer ab

Die Politik hat die Altanschließer im Stich gelassen

Die Entscheidung des BGH, mit der die Schadensersatzansprüche wegen unrechtmäßig erhobener Abwassergebühren abgewiesen wurde, mag zwar wegen der Begründung überraschen. Dem Grundsatz nach war dies jedoch stets die Sorge des Verbandes Haus & Grund Brandenburg. Wir sind deshalb auch immer für eine politische Lösung eingetreten.

Die Änderung des Kommunalabgabengesetzes in 2004 hat erst verursacht, dass Grundstückseigentümer auch noch viele Jahre nach ihrem Anschluss an das Wassernetz zahlen mussten. Dies hätte durch den Gesetzgeber auch wieder korrigiert werden können. Der Landesvorsitzende Lars Eichert meint dazu: "Das eigentliche Problem für die sogenannten Altanschließer ist, dass die Landespolitiker sich die ganzen Jahre um eine Lösung gedrückt und die betroffenen Eigentümer damit vor den Gerichten allein gelassen haben."