Haus & Grund fordert Entschädigungsanspruch für Altanschließer

Nach dem Urteil des OLG hilft nur eine politische Lösung

Mit der Ablehnung des Anspruches auf Schadensersatz aus Staatshaftung für die rechtswidrig erhobenen Beiträgen für alte Kanalanschlüsse hat nun auch die Justiz der Landesregierung bescheinigt, dass diese Verursacher der ganzen Misere ist. Das Brandenburger Oberlandesgericht (OLG) hat am Dienstag in einem Grundsatzurteil ausgeführt, dass nicht die Kommunen und ihre Wasser-Zweckverbände, sondern der Landtag im Jahr 2004 die rückwirkende Erhebung von Beiträgen für Kanalanschlüsse ermöglicht hat. Damit können sich die Betroffenen nicht auf rechtswidriges Handeln von Behörden und Verwaltungen für einen Schadensersatz berufen, denn diese haben auf der von der Landesregierung geschaffenen und vom Landtag beschlossenen Rechtsgrundlage gehandelt.

Wenn die Rechtsgrundlage verfassungswidrig ist, aber der betroffene Bürger gleichwohl keinen Rückerstattungs- oder Schadensersatzanspruch hat, weil die Verantwortung zwischen Verwaltung, Wasser-Zweckverbänden, Landesregierung und Landtag hin und her geschoben wird, ist das für den Bürger nicht nachvollziehbar. Der Haus & Grund Landesvorsitzende Lars Eichert weist darauf hin, dass dadurch die Politikverdrossenheit befördert wird und die Politik in der Verantwortung steht dem entgegenzuwirken. "Es kann nicht sein, dass die Bürger, die im Vertrauen auf den Rechtsstaat die geforderten Beiträge gezahlt haben am Ende die Zeche zahlen sollen. Die Landesregierung und der Landtag müssen durch eine gesetzliche Regelung und Entschädigung aller betroffener Altanschließer das Vertrauen des Bürgers in den Rechtsstaat wieder herstellen."